Die Organe der THW Helfervereinigung Eichstätt sind
die Mitgliederversammlung
der Vorstand bestehend aus
dem erweiterten Vorstand und
dem geschäftsführenden Vorstand
Die Mitgliederversammlung
Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins und wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Weiterhin, wenn dies von 20 % der Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Gründen/Tagesordnungspunkten verlangt wird oder vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird. Sie beschließt über
Wahl der Delegierten für die Landesversammlung der THW-Landeshelfervereinigung und deren Vertreter
Anträge an die Landesversammlung
Vermögenswirksame Angelegenheiten
Mittel- und längerfristige Verträge
Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes
Wahl von 2 Kassenprüfern
Wahl/Entlastung des Vorstandes
Empfehlungen/Erklärungen, welche die örtliche THW-Jugend betreffen
Satzungsänderungen
Auflösung des Vereins
Der geschäftsführende Vorstand
Er besteht aus dem
Vorsitzenden
stellvertretenden Vorsitzenden
Schriftführer
Schatzmeister
Der geschäftsführende Vorstand wickelt alle anfallenden Geschäfte des Vereins ab und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Gewählt wird der Vorstand alle drei Jahre.
Der Vorsitzende und entweder sein Stellvertreter oder der Schatzmeister oder aber die beiden letztgenannten vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich als Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem jeweiligen
geschäftsführenden Vorstand sowie aus dem jeweiligen
Ortsbeauftragten des THW-Ortsverbandes, mit beratender Stimme
Helfersprecher des örtlichen THW-Ortsverbandes, mit beratender Stimme
Jugendbetreuer des örtlichen THW-Ortsverbandes, mit beratender Stimme
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, erledigt die laufenden Geschäfte und ist im Übrigen für alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, zuständig.