Zwei unüberhörbare Tonsignale hallen über die geschotterte Fläche vor der ehemaligen Berufsschule in der Gemmingenstraße, deren Abriss vom Landkreis Eichstätt bereits beschlossen ist. Kurz darauf erschüttert ein dumpfer Knall das Gelände und wenige Zeit später verkünden drei aufeinanderfolgende Töne den Abschluss der Sprengung. Bei den Verantwortlichen vom THW Ortsverband Eichstätt fällt schlagartig die Aufregung und Anspannung der letzten Stunden ab.
Alle beteiligten Helferinnen und Helfer haben die vier Übungssprengungen unbeschadet überstanden und es gibt keine Kollateralschäden. Erst im Untergeschoss des alten Berufsschulgebäudes sieht man das ganze Ausmaß der kontrollierten Übungssprengungen. Vier große Löcher sind in verschiedene Wände aus Ziegeln bzw. Stahlbeton gesprengt worden. Steine und Trümmer sind rund um die Löcher verstreut. Explosionsstaub hängt noch immer in der Luft und bedeckt nahezu das gesamte Stockwerk.
„Ziel der Übung war es, verschiedene Sprengtechniken mit unterschiedlichen Sprengstofftypen zu erlernen. Diese müssen an den jeweiligen Einsatzauftrag und die zu sprengenden Baustoff angepasst werden und können daher variieren“, erklärt Ferdinand Jarisch, der bei dieser Übung der leitende Sprengberechtigte des THW war und auch die Planung und Organisation für die Sprengung durchgeführt hat.
Sonderstatus des THW
Obwohl Sprengen nicht zwangsläufig mit technischer Hilfe in Verbindung gebracht wird, ist diese Fachgruppe im Ernstfall ein echter Problemlöser. Sie schafft Zugänge zu eingestürzten Gebäuden, kann Trümmer beseitigen oder zerkleinern, Gebäude kontrolliert niederlegen oder verkeiltes Treibgut und Eis entfernen. Daneben zählen auch pyrotechnische Schadensdarstellungen bei Übungen oder die Beseitigung von großen Windbrüchen zum Repertoire der Fachgruppe Sprengen, die nicht nur im THW einen besonderen Status hat.
Normalerweise ist das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt zuständig für die Genehmigung und Aufsicht von Sprengungen. Bei Sprengungen des THW ist aber ausschließlich die Sprengstoffbehörde des THW zuständig. Dies hat einen so wichtigen wie naheliegenden Grund: Im Notfall muss eine Sprengung ohne große bürokratische Hürden sehr schnell geschehen können. Das THW muss daher autark von anderen Behörden agieren können. Das entbindet die verantwortlichen Sprengberechtigten aber nicht von einer umfassenden Vorbereitung und Dokumentation des Vorhabens.
Sicherheit an erster Stelle
Natürlich haben die Verantwortlichen auch die Polizei und Feuerwehr, das Rathaus und die Anwohner rechtzeitig informiert, schließlich ging es hier nicht um einen Einsatz, sondern um eine Übung. Trotzdem sind Detonationen eine große Gefahrenquelle. Noch mehr Respekt haben die Helferinnen und Helfer der Fachgruppe aber vor dem Schall, der auch in größeren Entfernungen noch Schäden anrichten kann.
Jede mögliche Gefährdung muss separat bewertet und mit möglichen Gegenmaßnahmen in einer Dokumentation beschrieben werden. Diese wird von einem Spreng-Experten des THW begutachtet und ist die Basis für die Genehmigung der Sprengung durch die THW-Fachstelle. Beispielsweise muss jederzeit sichergestellt sein, dass sich keine unberechtigten Personen im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten. Ebenso müssen Maßnahmen gegen Splitterflug oder Brand getroffen und die Vorbereitungen an der Sprengstelle bis ins kleinste Detail beschrieben werden.
Trotz der Sicherheitsvorkehrungen bleibt eine Sprengung in einem bebauten Gebiet eine Besonderheit für das THW. Aus dieser seltenen Gelegenheit zur Übung zieht die Fachgruppe kostbare Erfahrungen, die nicht mit den regelmäßigen Ausbildungen auf Sprengplätzen vergleichbar sind. Die unmittelbare Nähe zu bewohnten Gebäuden erzeugt eine viel höhere Sensibilisierung für die möglichen Gefahren und Auswirkungen.
Das THW möchte sich daher ausdrücklich und sehr herzlich beim Landratsamt Eichstätt bedanken, das diese Übung in ihren Liegenschaften ermöglicht hat! Ein herzlicher Dank gilt auch der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt, die während der gesamten Spprengübung die Brandwache übernommen haben!