Es gibt im THW sicherlich Schöneres, als im Lehrsaal zu sitzen und Belehrungen über sich ergehen zu lassen. Allerdings ist es wichtig, immer wieder über mögliche Gefahren bei der Arbeit im THW sensibilisiert zu werden. So wurden uns zunächst wieder die THW-spezifischen Regelungen des Gefahrgutrechts ins Gedächtnis gerufen. Philipp Hollfelder, Beauftragter für Gefahrgut im Regionalbereich Ingolstadt, gestaltete den Vortrag kurzweilig mit Beteiligung der Helferinnen und Helfer.
Anschließend folgte die jährliche Belehrung der Kraftfahrer im THW. Hier wurden insbesondere der Umgang mit Sonder- und Wegerechten bei Einsätzen und Übungen des THW besprochen.