Örtliche Gefahrenabwehr

Regionale Bedürfnisse erfordern oft eine spezielle Sonderausstattung, die vom Bund nicht bereitgestellt wird. Den Ortsverbänden ist es möglich, im Rahmen der "Örtlichen Gefahrenabwehr" weitere Fahrzeuge und Ausstattung neben der vom Bund bereitgestellten Ausstattung zu betreiben. 

Diese wird von den Einheiten in Zweitfunktion ausgeübt. Auch im Ortsverband Eichstätt gibt es zusätzliche Ausstattung, die vom Landkreis bzw. dem THW-Helferverein bezahlt wurde und vom THW betrieben wird.